Antifaschisten nach Neonaziangriff aufs AZ kriminalisiert

Am 06.01.2014 wurde das Autonome Zentrum von einer Gruppe von Neonazis angegriffen. Unter ihnen sollen auch zahlreiche bekannte Neonazis, die dem Aachener Hooliganspektrum zuzuordnen sind., gewesen sein. Am besagten Abend ging die Polizei nicht, wie erwartet werden könnte, gegen die Angreifer_innen vor, sondern gegen die Angegriffenen. So wurde das AZ von ihnen abgeschirmt, mehrere Stunden lang jede_r, der nach dem Angriff nach Hause gehen wollte, kontrolliert. Doch diese Kriminalisierung von Betroffenen von Neonaziangriffen schien den Aachener Behörden nicht genug. Nun erhielten Menschen, die die Polizei meint, am Ort gesehen zu haben, Vorladungen mit dem Tatvorwurf Landfriedensbruch und versuchte schwerer Körperverletzung.

Dieser Umgang mit faschistischen Angriffen passt in ein Gesamtbild. So wird seit jeher antifaschistisches Engagement von Polizei und Staatsanwaltschaft geahndet, während Neonazis freie handhabe gewährt wird.
So griffen 2013 Neonazis eine antirassistische Demonstration an, die auf die Situation von Refugees und der Gruppe Lampedusa aufmerksam machen sollte, und solidarisierten sich mit der griechischen faschistischen Organisation “Goldene Morgenröte”. Mitglieder dieser sind für die Ermordung von Menschen verantwortlich. Nicht nur, dass die Polizei an dieser Stelle nicht eingriff, vielmehr erlaubten sie ihnen nach dem Angriff auch noch eine Spontandemonstration anzumelden.
An der selben Stelle wurde 2008 ebenfalls eine antifaschistische Demonstration angegriffen.
Auch war das AZ in den vergangenen Jahren immer wieder Ziel von Angriffen und Anschlägen. So wurde Buttersäure ins AZ gekippt, eine Bombenattrappe davor deponiert, Menschen, die aus dem AZ kamen abgefangen etc…
Während Neonazis und rassistischer Hetze Raum gegeben wird, wird antifaschistisches Handeln kriminalisiert.
So versucht die Aachener Staatsanwaltschaft, wegen einer friedlichen Gleisblockade gegen den jährlichen Aufmarsch der mittlerweile verbotenen Kameradschaft Aachener Land in Stolberg im April 2012, zahlreiche Antifaschist_innen vor Gericht zu bringen. Bereits im ersten Prozess stellten sich die Anklagepunkte als nicht haltbar heraus. Der Prozess musste darum eingestellt werden.

Die polizeiliche Vorladung des Antifaschisten nach dem Neonaziangriff im Januar reiht sich folglich in eine Aachener Tradition ein. Wir finden das nicht hinnehmbar. Wir fordern eine sofortige Einstellung des Verfahrens!

Solltet auch ihr betroffen sein von Repressionen und Kriminalisierung betroffen sein, meldet euch beim Ermittlungsausschuss Aachen (ea-aachen[ät]nadir.org). Ihr solltet auch nicht die Vorladung bei der Polizei wahrnehmen. Dazu seid ihr nämlich rechtlich nicht verpflichtet. Mit diesem Vorgehen schützt ihr nicht nur euch, sondern auch weitere Antifaschist_innen am besten.

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