„Mein Name ist Jürgen Elsässer und meine Zielgruppe ist das Volk!“ – mit diesen Worten beginnt Jürgen Elsässer viele seiner Reden; egal, ob bei den Aufmärschen der völkisch-rassistischen Pegida-Bewegung, den verschwörungsideologischen Montagsmahnwachen oder den antifeministischen Protesten der „Besorgten Eltern“. Auch in seinem Magazin „Compact“ wird die
Vereinigung verschiedener politischer Spektren praktiziert: Durch
positive Bezüge auf rassistische Publizisten und die Neue Rechte auf der einen sowie auf Teile der Linkspartei und als „links“ geltende Proteste wie die Montagsmahnwachen auf der anderen Seite arbeitet das Magazin auf eine „Querfront“ hin. Konstitutiv für Inhalte der Zeitschrift ist der Glaube an eine alles umfassende Weltverschwörung. Bei einer genaueren Analyse zeigt sich, dass in einer Vielzahl der Artikel antisemitische Denk- und Argumentationsmuster aufgerufen und reproduziert werden. Der
Antisemitismus fungiert in gewisser Hinsicht als „kleinster gemeinsamer Nenner“ gegensätzlicher politischer Strategien. Mit einer stetig wachsenden Auflage, engen politischen Kontakten und einem großen publizistischen Netzwerk nimmt die Compact die wohl größte Rolle unter den sogenannten „alternativen Medien“ ein. Aus den reaktionären Protesten der vergangenen
Jahren schlug die Compact politisch und ökonomisch Kapital.
In ihrem Vortrag werden die Autoren, Kevin Culina und Jonas Fedders, des frisch erschienenen Buches „Im Feindbild vereint. Zur Relevanz des Antisemitismus in der Querfront-Zeitschrift Compact“ ausgehend von einer Übersicht über historische Querfront-Bewegungen eine inhaltliche und politische Einordnung der Zeitschrift vornehmen. Ein besonderer Fokus wird dabei auf ihren verschwörungsideologischen und antisemitischen Kern gelegt. Darüber hinaus sollen die Kontakte in die AfD, Pegida und friedensbewegte Proteste eingeordnet und ein Umgang mit dem zunehmenden Einfluss des Querfront-Magazins diskutiert werden.
30.06.2017 // 19:00 Uhr // Welthaus Aachen (An der Schanz 1)
Ausschlussklausel
Ausgeschlossen von allen Veranstaltungen sind Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind. Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und diesen Personen den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser zu verweisen.