Der Historiker und Publizist Volker Weiß spricht über das Phänomen der Identitären Bewegung. Die Identitäre Bewegung, eine Art Pegida-Jugend, versucht im Gefolge der Proteste gegen Geflüchtete Boden gut zu machen. Was sind die Hintergründe, was die historischen Leitbilder, was sind die Mobilisierungsanker, an denen die IB Masseneinfluss unter der `deutschen Jugend` gewinnen wollen? Und wie ist das Potenzial einzuschätzen und was unterscheidet die Situation in Deutschland von der in Österreich?
Der Referent veröffentlichte kürzlich das Buch „Die autoritäre Bewegung“ (https://www.klett-cotta.de/buch/Gesellschaft_/_Politik/Die_autoritaere_Revolte/79925), welches für den Preis der Leibziger Buchmesse 2017 nominiert ist. Hier zeigt er eine tiefgehende und historisch fundierte Zeitdiagnose zu den rechtspopulistischen Phänomenen Pegida, AfD & Co auf. Dabei beschreibt er das vielfältige Spektrum der neuen rechten Bewegungen und untersucht die Herkunft und Vernetzung ihrer Kader. Mit seinem kenntnisreichen Blick in die deutsche Geschichte zerschlägt er die zentralen Mythen der Neuen Rechten und zeigt: Gegenwärtig werden nationalistische Strömungen der Vergangenheit, die der Nationalsozialismus verdrängt hatte, wieder aufgegriffen. Volker Weiß geht den autoritären Vorstellungen nach und veranschaulicht Übergänge von Konservativismus, Rechtspopulismus und Rechtsextremismus. Zugleich demaskiert er die antiliberalen Phrasen der Rechten und ihren Gestus als »68er von rechts«. Die frappierende Erkenntnis: »Abendländer« und Islamisten sind in ihrem Kampf gegen Selbstbestimmung Waffenbrüder. Ein aufklärerisches Buch, das die Dürftigkeit der neuen Bewegungen schonungslos entlarvt und zum Kampf gegen deren autoritäre Zumutungen aufruft.
01.06.2017 // 19:00 Uhr // KatHO Aachen
Ausschlussklausel
Ausgeschlossen von allen Veranstaltungen sind Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind. Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und diesen Personen den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser zu verweisen.